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VERBOT GEGEN VIVALDI-AUFFÜHRUNG AUFGEHOBEN



Die neu- bzw. wiederentdeckte Vivaldi-Oper "Motezuma" darf nun doch im Rahmen des Düsseldorfer Altstadtherbstes über die Bühne gehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine anderslautende Verbotsverfügung des dortigen Landgerichts auf, die die Berliner Singakademie erwirkt hatte. Diese berief sich darauf, das Werk erstmals veröffentlicht und damit gemäß § 71 UrhG die Rechte daran inne zu haben. Abgesehen von einem formalen Mangel stellte das Berufungsgericht fest, dass keineswegs sicher sei, dass die Oper nicht schon zu Vivaldis Zeiten dank der Arbeit der damaligen Kopistenwerkstätten in einiger Stückzahl verbreitet wurde, also bereits damals im Sinne des o.g. Gesetzes "erschienen" ist. Dann nämlich kann eine erneute Veröffentlichung oder Aufführung keine Rechte an dem Werk mehr begründen.
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